Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Nach der BG-Vorschrift „Arbeitsmedizinische Vorsorge” (BGV A 4) ist der Unternehmer verpflichtet, die Arbeitnehmer vor Aufnahme einer in der Anlage l dieser BG-Vorschrift aufgeführten Tätigkeit von einem ermächtigten Arzt nach dem entsprechenden berufsgenossenschaftlichen Grundsatz (BG-Grundsatz) untersuchen zu lassen. Weiterhin sind in regelmäßigen Abständen Nachuntersuchungen vom Unternehmer zu veranlassen.

Aufgrund unseres derzeitigen Kundenspektrums liegen folgende Ermächtigungen vor:
– G20 (Lärm)
– G21 (Kältearbeiten)
– G23 (obstruktive Atemwegserkrankungen)
– G24 (Hauterkrankungen mit Ausnahme von Hautkrebs)
– G25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten)
– G26 (Atemschutzgeräte)
– G37.1 (Bildschirmarbeitsplätze, Siebtest)
– G39 (Schweißrauche)
– G41 (Arbeiten mit Absturzgefahr)


• Tauchmedizinische Untersuchung nach Rücksprache

Über das Untersuchungsergebnis (keine gesundheitlichen Bedenken, keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen, gesundheitliche Bedenken (evtl. befristet bis…) ist eine ärztliche Bescheinigung auszustellen. Diagnosen und Untersuchungsbefunde dürfen hierbei ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen nicht genannt werden.

Info, möglicherweise als PDF oder Download :

Status


Die arbeitsmedizinische Betreuung ist nicht “nur” gesetzlich vorgeschrieben ( Arbeitssicher-heitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz), sondern ist schon heute (und in Zukunft aufgrund der Bevölkerungsentwicklung eher zunehmend) ein wesentlicher Faktor in der betrieblichen Entwicklung. Der erhoffte positive Einfluss auf die Firmenentwicklung ist aber nur dann möglich, wenn alle mit der betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsförderung beschäftigten Personen an einem Strang ziehen.
Die sogenannte Firmenphilosophie muss dazu die Verbundenheit der Firmenziele:
Arbeitszufriedenheit – Leistungsfähigkeit – Arbeitsqualität – Firmenerfolg in einem gebührenden Rahmen berücksichtigen.
Auch und gerade in Klein- und Mittelbetrieben!
In einer zunehmend dienstleistungsorientierten Gesellschaft einerseits, in der die Produkte andererseits nahezu weltweit in gleicher Art und Qualität zu ähnlichen Preisen erhältlich sind wird zunehmend der Faktor Arbeitnehmer für den Betrieb zur bestimmenden Einflussgröße.

Kurz gesagt: gut ausgebildete, gut motivierte, leistungswillige und – fähige Mitarbeiter sind das eigentliche Kapital des Dienstleistungsbereichs und der betrieblichen Wirtschaft. Verstärkt wird in Zukunft dieser Effekt wahrscheinlich auch noch dadurch, dass der Anteil älterer Arbeitnehmer immer mehr zunimmt. So ist ab 2005 der Anteil der mehr als Fünfzigjährigen in Arbeit erstmals größer werden als der Anteil der weniger als Dreißigjährigen.
Bei einer Zunahme der Erfahrung der Arbeitnehmer ist andererseits zu bedenken, dass sowohl Motivation als auch Leistungsfähigkeit länger erhalten bleiben. In (fast) allen Branchen ist die “ innerbetriebliche Frühberentung “ wegen vorhandener körperlicher Gebrechen oder auch mangelnder Motivation ein wesentlicher Einflussfaktor auf den Unternehmensfortschritt.
Hintergrund
Bereits im vorletzten Jahrhundert erkannte Werner v. Siemens, dass die Gesunderhaltung der Arbeitnehmer ” nicht nur ein Akt der Nächstenliebe , sondern auch Ausdruck wirtschaft-licher Vernunft ist.” Über die erhöhte Personalverfügbarkeit aufgrund niedrigeren Kran-kenstandes, erhöhter Motivation des Mitarbeiters (der weiß, dass sich sein Arbeitgeber um ihn kümmert) können positive Effekte bei Produktivität, Qualität und im Image der Firma beobachtet werden.
Der Arbeitnehmer hat als mögliche Vorteile eine erhaltene Leistungsfähigkeit, evt. eine Verbesserung der innerbetrieblichen sozialen Kontakte ( bei Intervention beim sog. “Mobbing”), einer bessere Verarbeitung von Belastungen und schlussendlich die gewünschte Stärkung der Arbeitszufriedenheit.
Dies ist natürlich dem Betriebsarzt nicht im Alleingang möglich, sondern funktioniert nur bei entsprechender Firmenphilosophie ( sprich: moderner Personalführung ) und in Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Personen / Abteilungen / Juristen / Psychologen.

Der Weg: Salutogenese


Der Ansatz der Salutogenese geht auf Aaron Antonovsky (1923- 1994) zurück. Seine Frage „Was hält den Menschen gesund?“ hat zu einem Paradigmenwechsel im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes geführt.
Neben der Frage, welche Arbeitsbedingungen Krankheiten hervorrufen können, wird heute der gesundheitsförderliche Aspekt von Arbeit in die Betrachtung miteinbezogen. Gesundheit kann nicht hergestellt werden, es kann nur für Bedingungen gesorgt werden, die der Gesundheit förderlich sind unter Berücksichtigung von Konstitution, Alter und sozialen Rahmenbedingungen. Gesundheit lässt sich als das bestmögliche Gleichgewicht zu einer bestimmten Zeit definieren.
Bei allen Empfehlungen richtet sich heute der Blickwinkel verstärkt auf die Stärkung von Ressourcen, um auch erhöhten Belastungen standhalten zu können und negative Beanspruchungsfolgen zu vermeiden.
Nach Antonovsky ist der Gesundheitszustand durch eine individuelle Größe bestimmt, eine allgemeine Grundhaltung gegenüber der Welt und dem eigenen Leben. Diese ist auch ein Ausdruck dafür, wie gut Menschen bei vergleichbaren Umweltbedingungen in der Lage sind, vorhandene Ressourcen zum Erhalt ihrer Gesundheit und ihres Wohlbefindens zu nutzen.

 



Dr. med. Weinz    

FA  Frau Peter   

 


Tauchmedizinische Untersuchung nach Rücksprache